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Gleichbehandlungsgesetz und Entgelttransparenzgesetz
Zum WerkMit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind eine Vielzahl neuer Herausforderungen auf im Arbeits- und Zivilrecht Tätige zugekommen. Die gesamte bisherige Praxis musste auf den Prüfstand. Der Anwendungsbereich des AGG ist denkbar weit gefasst, der Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten ist groß und die vorgesehenen Sanktionen können auch zu missbräuchlicher Geltendmachung von Ansprüchen verleiten.Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), das am 6.7.2017 ...

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